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Willkommen - Taxi 2000 Husum

Herzlich Willkommen bei Taxi 2000 Husum,

seit 1995 für Sie im Dienst.

Über uns

1995 von Heinz Christiansen gegründet, 2011 von Dennis Christiansen übernommen.

Leistungen

  • Fahrgastbeförderung bis 6 Personen
  • Flughafentransfer
  • Besorgungsfahrten
  • Botenfahrten
  • Lotsendienst
  • Krankenfahrten (sitzend)

Als Mitglied im „Landesverband für Taxi -und Mietwagen Schleswig-Holstein e.V.“ sind wir Vertragspartner aller Krankenkassen.

Für alle Kostenträger gilt:
Was benötigen Sie für Fahrten zu und von Ärzten und Krankenhäusern? Sie benötigen eine "Verordnung einer Krankenbeförderung" ihres behandelnden Arztes.

Geht es um eine Stationäre Aufnahme oder einer Entlassung nach eben solcher, benötigen Sie nur die Verordnung.

Für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse:

Geht es um eine Ambulante Behandlung, benötigen Sie die Verordnung und eine schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Auch ein Stempel auf der Rückseite der Verordnung ist ausreichend. Ohne Genehmigung vorab, kann die Zahlung Ihrer Krankenkasse dem Taxiunternehmen verweigert werden und Sie müssen die Kosten selbst tragen.

Seit April 2019 gilt: Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten

  • mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
  • oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5

müssen nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Weiterhin gilt, dass der nächstgelegene Facharzt aufgesucht werden muss.

Taxi 2000 Husum - Muster Verordnung Krankenfahrten

Kosten einer Krankenbeförderung:

Sind Sie nicht Zuzahlungsbefreit, entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 10% des jeweiligen Fahrpreises. Jedoch nur zwischen Mindestens 5,- und höchstens 10,-€.

Für Privat Versicherte:

Sie tragen die kosten Vorerst selbst. Entweder ist der Fahrpreis nach Taxameter sofort in Bar zu Entrichten, oder Sie fahren auf Rechnung. Diese reichen Sie dann zur Erstattung Ihrer Kosten bei Ihrer Versicherung ein.

Berufgenossenschaft:

Sie benötigen nur die Verordnung Ihres behandelnden Arztes. Eine Eintragung der voraussichtlichen Behandlungsdauer ist hier gern gesehen.

Preise

Einheitlicher Taxitarif in Nordfriesland nach der Kreisverordnung

Einheitlicher Taxitarif in Nordfriesland nach der Kreisverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen auf dem festländischen Teil des Kreises Nordfriesland einschl. Nordstrand.

§ 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist beschränkt auf den festländischen Teil des Kreises Nordfriesland und Nordstrand (Pflichtfahrbereich).

§ 2 Beförderungsentgelte

Bis 4 Personen, 06.00 - 22.00 Uhr
3,60€ Grundgebühr
1,85€ je Kilometer

Von 5-8 Personen, 06.00 - 22.00 Uhr
5,10€ Grundgebühr
1,97€ je Kilometer

Bis 4 Personen, 22.00 - 06.00 Uhr
3,60€ Grundgebühr
1,95€ je Kilometer

Von 5-8 Personen, 22.00 - 06.00 Uhr
5,10€ Grundgebühr
2,08€ je Kilometer

Wartezeit 36,00€/Stunde

§ 3 Nichtbenutzung bestellter Taxen

Wird ein Taxi aus Gründen, die die Bestellerin oder der Besteller zu vertreten hat, nicht benutzt, so hat das Taxenunternehmen Anspruch auf das Grundentgelt nach § 2.

§ 4 Anfahrten zu Fahrten, die nicht zum Betriebssitz der Taxe zurückführen

Für Anfahrten zu einer Fahrt, die nicht zum Betriebssitz der Taxe zurückführt, werden Beförderungsentgelte nach § 2 berechnet.

§ 5 Gepäckbeförderung

vHandgepäck ist unentgeltlich zu befördern. Für schwereres Gepäck und sperrige Güter kann ein Zuschlag bis zu 1,00 € pro Stück, jedoch für maximal 5 Stücke, erhoben werden.

§ 6 Beförderung von Tieren

Für Tiere in geschlossenen Behältern und für größere Tiere, insbesondere Hunde und solche Tiere, deren Beförderung in Taxen überhaupt üblich und zulässig ist, kann ein Beförderungspreis von 0,50 € je Tier, jedoch für maximal 5 Tiere, erhoben werden.

§ 7 Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 PBefG bedürfen der Genehmigung der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Nordfriesland.

§ 8 Angerichtete Schäden

Wird eine Verunreinigung oder Beschädigung des Kraftfahrzeugs durch Tiere oder in anderer Weise verursacht, hat der Fahrgast den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

§ 9 Besondere Ausstattung

Eine vom Fahrgast verlangte besondere Ausstattung der Taxe, wie z.B. bei Hochzeits- oder Beerdigungsfahrten, darf je nach Aufwendung besonders berechnet werden.

§ 10 Ausführung der Fahrt

Die Fahrerin bzw. der Fahrer ist verpflichtet, jede Fahrt auf dem kürzesten Weg auszuführen.

§ 11 Ausfall des Fahrpreisanzeigers

Bei Störungen des Fahrpreisanzeigers ist das bis dahin angezeigte Fahrgeld zu entrichten. Wird eine Fahrt durch

Kontakt

Taxi 2000
Iven Agßen Straße 9
25813 Husum

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Öffnungszeiten
Wir sind 24 Stunden für Sie da.

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